Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der
MaP – Microstructure and Pores GmbH (im Folgenden MaP)


1. Gegenstand der Leistungen
1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt MaP für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Mikrostrukturanalyse und der Analyse physikalischer Eigenschaften insbesondere von porösen Materialien, Beratung sowie Forschung und Entwicklung im Bereich geowissenschaftlicher und materialwissenschaftlicher Fragestellungen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch MaP.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden treten, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von MaP in Kraft.

2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 An Angeboten, Projektbeschreibungen, Präsentationen und anderen sonstigen Unterlagen behält sich MaP Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn der Auftrag des Auftraggebers nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

2.3 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen MaP hergeleitet werden können.

2.4 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.

3. Leistungen von MaP
3.1 Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt MaP ihre Kunden ausschließlich bei Vorhaben, welche Kunden in eigener Verantwortung durchführen. MaP übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 MaP haftet nicht für an Dritte vergebene Arbeiten.

4. Leistungen des Kunden
Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist MaP regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf dessen Daten angewiesen. Der Kunde wird daher MaP in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.

5. Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von MaP stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei MaP. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen und der von MaP gelieferten Ergebnisse erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von MaP.

5.2 MaP behält sich alle Rechte (Eigentumsrecht, Urheberrecht und sonstige Rechte an geistigem Eigentum) in Bezug auf die erbrachten Leistungen und die in der Erbringung angewandten Methoden vor. Insbesondere Patente, Software und weitere neue Entwicklungen der angewandten Methoden welche im Rahmen von Aufträgen entwickelt werden, verbleiben bei MaP soweit nicht anderweitig schriftlich geregelt.

6. Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält MaP bei Verträgen, welche zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. MaP muss sich jedoch Aufwendungen anrechnen lassen, welche infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart werden.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung.

7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann MaP während der Auftragsabwicklung für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen verlangen.

7.6 Werden MaP nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist MaP berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.

7.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Gewährleistung und Haftung
8.1 MaP wird die Leistungen unter Anwendung von Sorgfalt sowie der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik ausführen. Innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen nachgewiesene und schriftlich angezeigte Mängel wird MaP innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.2 MaP haftet lediglich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Die Haftung für grob fahrlässiges Handeln wird für nachgewiesene Schäden auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

8.3 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Proben, Datensätze und andere Arbeitsmaterialien lagert MaP nur auf Risiko des Auftraggebers. MaP haftet nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Sofern der Auftraggeber diese Arbeitsmaterialien innerhalb eines Jahres bzw. die Datensätze innerhalb von drei Jahren nach deren letzter Verwendung durch uns nicht heraus-verlangt hat, und keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, ist MaP zu deren Vernichtung berechtigt.

9. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

10. Allgemeines
10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von MaP auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.

10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.

10.3 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.

Die Geschäftsführung der MaP – Microstructure and Pores GmbH, Junkerstraße 93, 52064 Aachen, 27. Oktober 2022